Mehrwegpfand

Die Rückgabe der Einweggetränkeverpackungen ist grundsätzlich bei allen Händlern möglich, die Einweggetränkeverpackungen derselben Materialart in ihrem Sortiment führen. Die Rücknahme kann nicht mehr wie in der Vergangenheit auf Getränkeverpackungen beschränkt werden, die hinsichtlich Art, Form, Größe und Inhalt mit den im Verkaufssortiment geführten Getränkeverpackungen vergleichbar sind. Damit kann beispielsweise eine Getränkedose oder Mehrwegflasche in jedem Supermarkt zurückgegeben werden, der Getränkedosen oder Mehrwegflaschen in seinem Sortiment führt. Das gleiche gilt für Glaseinwegflaschen und Kunststoffeinwegflaschen.

Eine Besonderheit gilt allerdings nach wie vor für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m². Diese Geschäfte müssen nur Einweggetränkeverpackungen derjenigen Marken zurücknehmen, die sie im Angebot haben. Solche kleinflächigen Geschäfte müssen also die Dose oder Flasche nur für die Getränkemarke zurücknehmen, die sie auch tatsächlich verkaufen.